PFLICHT DER DARSTELLUNG
Ein Unternehmen etabliert e im Ausland vorübergehend ein Arbeitnehmer für eine Zuordnung mit einem anderen Unternehmen in Frankreich. Für jede Tätigkeit ist das Unternehmen verpflichtet, einen gesetzlichen Vertreter in Frankreich zu benennen . Wir schlagen vor , Sie bei der Verwaltung Ihrer entsandten Arbeitnehmer zu begleiten . Unsere Mitarbeiter sprechen Französisch, Italienisch , Englisch, Spanisch, Deutsch, Polnisch und sind an Ihrem Service zu informieren und y ou c beraten oncerning Sie die vorherige Erklärung der Entsendung transnational , übertragen auf Französisch Arbeitsaufsicht zu werden, Erstellung des SIPSI– Accounts , Oder Formalitäten wie Formular A1 (über die soziale Sicherheit Expatriates oder nicht ansässiger Arbeitnehmer ).
RECHTLICHER RAHMEN : Eine europäische Richtlinie von 1996 definierte die Entsendung von Mitarbeitern. Sein Anwendungsbereich und die Ausführungsmodalitäten wurden in der Richtlinie von 2014 festgelegt. In Frankreich das Gesetz vom 6. August 2015 genannt „Macron Gesetz“ hat mehrere Maßnahmen implementiert , um die Betrugsbekämpfung zu stärken Entsendung von Arbeitnehmern von im Ausland ansässigen Unternehmen.
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AKTIVITATEN, DIE VON DER FREISTEHENDEN ARBEIT BETROFFEN SIND
- Aktivitäten, die Anspruch auf Entsendung von Arbeitnehmern sind die folgenden:
- Service prestation : industrielle, kommerzielle, handwerkliche, liberale oder landwirtschaftliche Tätigkei
- Intragroupte Mobilität : Bereitstellung von Personal zwischen Unternehmen der gleichen Gruppe für eine Mission oder Ausbildung
- Erste Schritte Interim : Eine Zeitarbeitsfirma kann Mitarbeiter für einmalige Aufträge an eine Firma in Frankreich vermitteln
- O peration für eigene Rechnung (Self-Service): ein Unternehmen im Ausland gegründet , kann vorübergehend seine Mitarbeiter zu trennen in Frankreich für einmalige Missionen
- Landgebundene Transportaktivitäten sind von den Buchungsregeln betroffen . Allerdings sind einige spezifische Maßnahmen in diesem Sektor angewandt (bei testamentarische Verfügung obligatorische Ablösung).
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